Wahlarzt

Als Wahlarzt hat man mehr Zeit für den einzelnen Patienten, und ist nicht an gewisse Beschränkungen der Krankenkassen gebunden. Mein "Auftraggeber" sind also Sie, und nicht die Kasse.

In meiner medizinischen Tätigkeit versuche ich aber auch immer, nur Dinge zu tun, die ich für sinnvoll betrachte und die ich auch meinen Freunden und Verwandten empfehlen würde.

Das bedeutet: keine sinnlosen Untersuchungen und Therapien, welche zu unnötigen Nebenwirkungen und Kosten für Sie führen, ohne etwas zu bringen.

Die Honorargestaltung

Leider ist es mir nicht möglich, als Wahlarzt direkt mit der Krankenkasse abzurechnen, allerdings kann ich sehr gerne auf Wunsch für Sie die Einreichung meiner Honorarnote übernehmen und die Kasse zahlt infolgedessen den Kassenanteil direkt auf Ihr Konto ein.

Dieser Kassenanteil ist geringer als das Honorar, welches Sie mir bezahlen, denn es beträgt bei der Gebietskrankenkasse 80% jenes Betrages, welchen ich von der Kasse als Kassenarzt erhalten würde; bei den anderen Kassen (BVA, SVS, KFA) erhalten Sie einen höheren Betrag zurück, da diese Kassen prinzipiell ein höheres Honorar auszahlen und davon, wie Sie es auch vom Besuch beim Kassenarzt kennen, den jeweiligen Selbstbehalt (10 oder 20 %) abziehen.

Bei der KFA wird kein Selbstbehalt abgezogen, Sie erhalten also das volle Kassenhonorar zurück. Oft berichten Patienten, dass sie einen geringen Betrag von der Kasse zurückerstattet bekamen, dies liegt aber meistens daran, dass die Honorarnote des Arztes nicht alle Leistungen nach den Vorschriften der jeweiligen Kasse aufgeschlüsselt hat – als früherer Kassenarzt sind mir (und meiner Ordinationssoftware) aber all diese Regeln bekannt und ich berücksichtige sie in Ihrem Interesse penibel.

Was bedeutet das nun konkret? Ich habe mein Honorar an Ihre Kassenzugehörigkeit angepasst, derzeit zahlen Sie für die Ordination (mit EKG) als Patient der ÖGK 100 EUR, und erhalten normalerweise etwa die Hälfte zurück. Bei den anderen Kassen beträgt mein Honorar 120 EUR, und Sie erhalten etwa 90 EUR zurück. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, wird Ihnen von dieser der Differenzbetrag erstattet.